Du bist noch keine 18 und möchtest aber schon im Straßenverkehr mitmischen? Dann ist der BF17 genau das Richtige für dich. Die Grundlagen sind dieselben wie bei „dem Klassiker“, aber du darfst schon mit 17 Jahren am Steuer sitzen. Hierfür brauchst du nur mindestens einen eingetragenen Begleiter, zum Beispiel deine Mutter oder deinen Vater. In deren Begleitung darfst du dann schon ein ganzes Jahr früher fahren.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Führerscheinklasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Der Begleiter muss kein Familienmitglied sein, solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Während der Fahrt dürfen die Begleiter weder unter Drogeneinfluss stehen noch die 0,5 Promille-Grenze überschreiten.
Wichtige Regeln:
- Der Fahranfänger muss immer die BF17-Bescheinigung und einen gültigen Personalausweis mitführen.
- Auch die Begleitperson muss ihren Führerschein stets dabei haben.
Vorteile:
Du kannst ein Jahr lang Fahrpraxis sammeln, ohne dabei auf dich allein gestellt zu sein. Zudem beginnt die Probezeit bereits mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 und wird somit früher abgebaut.
Was du zur Anmeldung brauchst:
- Alles, was du für „den Klassiker“ benötigst
- Antrag für BF17 (bekommst du von uns)
- Kopie Personalausweis und Führerschein aller Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)