Kraftfahrzeuge – ausgenommen alle Zweiräder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
- 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
- AM und L
Was du zur Anmeldung brauchst:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (bekommst du von uns)
- Erste-Hilfe-Kurs (entfällt bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
- Passfoto (biometrisch)
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder
- Kopie Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)