Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
- 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
- Keine
Was du zur Anmeldung brauchst:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (bekommst du von uns)
- Sehtest (