Mit dem B197 kannst du die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt. Das bedeutet, du darfst deine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug machen und trotzdem Schaltwagen fahren.
Voraussetzungen:
- Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
- Mindestens eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
- Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Gibt es für andere Klassen Nachteile?
Ein entscheidender Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung. Das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für LKW oder schwere Wohnmobile.
Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 (reines Automatikgetriebe) eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.
Was du zur Anmeldung brauchst:
- Alles, was du für „den Klassiker“ benötigst